Aus der Gemeinde Wattwil

Die Gemeinde Wattwil teilt mit:
Informations-Veranstaltung Ortsplanung

Die Gesamtrevision der Ortsplanung wurde durch den Gemeinderat
erlassen und wird unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen vom 23. Mai bis 21. Juni 2025 öffentlich aufgelegt.
Frühlingsbotschaft vom Gemeindepräsidenten

Gemeindepräsident, Alois Gunzenreiner teilt mit, dass wieder ein Meilenstein erreicht ist und der Bevölkerung die fertige Totalrevision der Ortsplanung vorgestellt und in die nötigen Verfahren zugeschickt werden können.
Bauanzeigen der Gemeinde

Die Gemeinde Wattwil macht folgende Baugesuche bekannt:
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)
Jugendliche Klangkraft und poetische Eleganz

Das Jugendorchester „il mosaico“ der Kantonsschule Wattwil präsentiert sich unter seiner neuen Leitung – Michael Raeber-Köck und Co-Dirigent Oleksandr Chugai – erstmals in grosser Besetzung. Am vergangenen Wochenende lud es in Wattwil und Jona zum Konzert.
Raiffeisen verlängert Namenssponsoring

Die drei Raiffeisenbanken aus dem Toggenburg und Volley Toggenburg bekräftigen ihre Zusammenarbeit aufs Neue. Raiffeisen wird als Namenssponsor Volley Toggenburg weitere drei Jahre unterstützen.
Informationsanlass Ortsplanung diesen Donnerstag

Bevor die öffentliche Auflage beginnt, informiert der Gemeinderat die Bevölkerung über den neuen Rahmennutzungsplan sowie Gemeindestrassenplan.
Vitaparcours Wattwil startklar für den Sommer

Am Samstagmorgen, 18. Mai 2025, wurde der Vitaparcours in der Panneregg von rund 60 Mitgliedern des TSV Wattwil auf Vordermann gebracht. Bei trockenem Frühlingswetter konnten zahlreiche Arbeiten erfolgreich erledigt werden.
Ja zum Ersatzbau des Kindergartengebäudes Wis

Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Wattwil-Krinau haben dem Ersatzbau des Kindergartengebäudes in der Schulanlage Wis am heutigen Abstimmungssonntag mit 76.89% Ja-Stimmen deutlich zugestimmt.
Gesamtrevision der Ortsplanung

Gemäss dem geltenden Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG) aus dem Jahr
2017 sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Ortsplanung innert zehn Jahren zu überarbeiten sowie die Gewässerraumausscheidung vorzunehmen, Siedlung und Verkehr abzustimmen und den Strassenplan nachzuführen.
