Gemäss dem geltenden Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG) aus dem Jahr 2017 sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Ortsplanung innert zehn Jahren zu überarbeiten sowie die Gewässerraumausscheidung vorzunehmen, Siedlung und Verkehr abzustimmen und den Strassenplan nachzuführen.