
Die eidgenössische Leerwohnungszählung findet wie jedes Jahr mit Stichtag 1. Juni statt. Sämtliche Grundeigentümmer müssen den Leerstand bis am 5. Juni 2026 bei der Ratskanzlei melden.

Die eidgenössische Leerwohnungszählung findet wie jedes Jahr mit Stichtag 1. Juni statt. Sämtliche Grundeigentümmer müssen den Leerstand bis am 5. Juni 2026 bei der Ratskanzlei melden.