
Die Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung vom Dezember 2023 erlaubt, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren, damit auch künftig Schäden an Nutztieren gering bleiben. Der Kanton St.Gallen hat beim Bund den ersten solchen Antrag eingereicht. Er möchte damit das Wolfsrudel am Gamserrugg dezimieren.
