
Im Grundsatz gilt, dass sämtliche Hecken per Bundesgesetzgebung als geschützt gelten. Einige der Hecken sind auch in den Schutzverordnungen der ehemaligen Gemeinden enthalten.

Im Grundsatz gilt, dass sämtliche Hecken per Bundesgesetzgebung als geschützt gelten. Einige der Hecken sind auch in den Schutzverordnungen der ehemaligen Gemeinden enthalten.