Sperrung vom Archenweg

Wir informieren Sie über eine Sperrung des Archenweges, dem Verbindungsweg zwischen der Hofstrasse und der Steinfelsstrasse vom 23. Mär bis ca. 17. April 2026.
Feuerwehrverein – Hauptversammlung

Ende Januar trafen sich die aktiven und verdienten Angehörigen der Feuerwehr (AdF) Ebnat-Kappel zur Hauptversammlung im Seniorenzentrum Wier.
Mitwirkung Teilstrassenplan – Rosenstrasse

Die Parzelle Nr. 1455 soll neu überbaut werden. Geplant sind zwei neue Mehrfamilienhäuser am Ende der Rosenstrasse Nr. 3139, welche bereits ein Mehrfamilienhaus bedient.
Die Wintersaison 2025/2026 ist nun zu Ende

Wir möchten uns ganz herzlich bei euch allen bedanken – für euren Besuch, eure Unterstützung und eure Treue während der Saison. Besonders gefreut hat uns, dass wir dank des späten Schneefalls doch noch einige schöne Skitage sowie unser Nachtskifahren durchführen konnten.
Repair-Café im b-treff Ebnat-Kappel

Am kommenden Samstag, den 21. März 2026 findet im b-treff Ebnat-Kappel die nächste Veranstaltung des Repair-Cafés Ebnat-Kappel statt.
Dynamisches Wachstum und gutes Ergebnis

Die 14 Regionalbanken der Clientis Gruppe sind im Kerngeschäft nachhaltig erfolgreich. Das Hypothekargeschäft wuchs um 4,7% auf CHF 12,2 Milliarden, die Kundengelder nahmen um 6,6 % auf CHF 10,9 Milliarden zu.
Mehr Forellenfänge und Fischen via Handy-App

Höhere Fangzahlen, nachhaltiges Fischen und die Einführung einer «Fischerei-App» für alle Vereinsmitglieder und Gäste: Diese Themen beschäftigten die Fischer und Fischerinnen im Obertoggenburg an ihrer 135. Hauptversammlung am Samstagabend in Ebnat-Kappel.
Handänderungen Januar 2026

Folgende Handänderungen wurden im Januar 2026 vorgenommen:
Friedhof Kappel – Verzicht auf Aufhebung

Der Gemeinderat hat sich auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen nochmals eingehend mit einer Aufhebung des Friedhofs Kappel befasst und hat entschieden, ihn nicht aufzuheben.
Festlegung Gewässerräume Mitwirkung

Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass entlang von Bächen, Flüssen und Seen sogenannte Gewässerräume rechtsverbindlich festgelegt werden. Im Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen (sGS 731.1; abgekürzt PBG) werden die Gemeinden verpflichtet, die Gewässerräume bis spätestens 30. September 2027 auszuscheiden.
