Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat bestätigt, was die SVP seit langem kritisiert: Die zeitliche Beschränkung der Notfallbehandlungen am Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) Wattwil auf maximal zwei Nächte war von Anfang an nicht rechtmässig. Die SVP Toggenburg hat im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz eine Stellungnahme eingereicht und fordert die Regierung auf, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.