
Mit dem III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz hebt der Kanton St.Gallen das bisherige Verbot des Alkoholausschanks in Schwimm- und Strandbädern auf. Die Anpassung tritt rechtzeitig zur Badesaison per Juli 2024 in Kraft.

Mit dem III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz hebt der Kanton St.Gallen das bisherige Verbot des Alkoholausschanks in Schwimm- und Strandbädern auf. Die Anpassung tritt rechtzeitig zur Badesaison per Juli 2024 in Kraft.