
Der Gemeinderat hat am 29. Februar 2024 gestützt auf Art. 23 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die Anpassung und Teilaufhebung Gestaltungsplan Stegrüti zur öffentlichen Mitwirkung genehmigt.

Der Gemeinderat hat am 29. Februar 2024 gestützt auf Art. 23 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die Anpassung und Teilaufhebung Gestaltungsplan Stegrüti zur öffentlichen Mitwirkung genehmigt.