Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass entlang von Bächen, Flüssen und Seen sogenannte Gewässerräume rechtsverbindlich festgelegt werden. Im Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen (sGS 731.1; abgekürzt PBG) werden die Gemeinden verpflichtet, die Gewässerräume bis spätestens 30. September 2027 auszuscheiden.