
Die Bioabfuhr ist grundsätzlich freiwillig und kostenpflichtig. Die entsprechende Jahresvignette ist jeweils bis Ende Februar des Folgejahres gültig und kann ab Mitte Dezember des laufenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Die Bioabfuhr ist grundsätzlich freiwillig und kostenpflichtig. Die entsprechende Jahresvignette ist jeweils bis Ende Februar des Folgejahres gültig und kann ab Mitte Dezember des laufenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.