
Mit den Budgetgenehmigungen 2023 bis 2025 wurden Energie- Fördergelder in der Höhe von jeweils Fr. 200’000 genehmigt. Zurzeit läuft vom 3. Februar bis 17. März 2025 das Mitwirkungsverfahren für die Schutzverordnung Natur.

Mit den Budgetgenehmigungen 2023 bis 2025 wurden Energie- Fördergelder in der Höhe von jeweils Fr. 200’000 genehmigt. Zurzeit läuft vom 3. Februar bis 17. März 2025 das Mitwirkungsverfahren für die Schutzverordnung Natur.