
Wer Personal im Haushalt oder einer Liegenschaft beschäftigt und sie entlöhnt, ist verpflichtet, von diesem Lohn Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, auch wenn dieser noch so bescheiden ist.

Wer Personal im Haushalt oder einer Liegenschaft beschäftigt und sie entlöhnt, ist verpflichtet, von diesem Lohn Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, auch wenn dieser noch so bescheiden ist.